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Bis zu 12 Monate keine Grundgebühr
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Wer erhält die Gutschrift der Grundgebühr?
Neukunden, die erstmalig einen Internet- und Telefonanschluss von Vodafone Kabel Deutschland bestellen, noch einen bestehenden Vertrag mit einem anderen Festnetzanbieter haben und ihre Rufnummer vom aktuellen Festnetzanbieter zu Vodafone Kabel Deutschland übernehmen (Portierung), erhalten die Gutschrift über die Grundgebühr ihres neuen Internet- und Telefonanschlusses.
Was umfasst die Grundgebühr?
Die Grundgebühr umfasst die monatlichen Kosten des gewählten Internet- und Telefonanschlusses von Vodafone Kabel Deutschland. Nicht enthalten sind Einmalentgelte und etwaige Nutzungsentgelte, wie beispielsweise Gesprächsgebühren, Miet- und Kaufgeräte.
Wie und wie lange wird die Grundgebühr erstattet?
Sie erhalten die Gutschrift über die Grundgebühr Ihres neuen Internet- und Telefonanschluss von Vodafone Kabel Deutschland maximal für 12 Monate für jeden Monat, den Sie bei Ihrem bisherigen Anbieter noch einen Anschluss haben.
Was muss ich tun, um die Gutschrift zu erhalten?
Beauftragen Sie im Vodafone Kabel Deutschland Vertrag nach der Bestellung die Rufnummernportierung. Vodafone Kabel Deutschland kündigt dann bei Ihrem alten Anbieter.; Sie sollten nach Möglichkeit nicht selbst kündigen. Ohne Rufnummernportierung ist keine Grundgebührbefreiung möglich.
Nach der Installation Ihres Anschlusses wählen Sie in Ihrem Browser auf der automatisch öffnenden Seite „sofort nutzen“ aus (Hinweise bzgl. anfallender Kosten an dieser Stelle sind nicht korrekt, können Sie also ignorieren; bitte also unbedingt „sofort nutzen“ anklicken).
Sie können dann ab sofort den Vodafone Kabel Deutschland Vertrag mit einer vorübergehenden Festnetznummer nutzen (Ihre bestehende Rufnummer können Sie bis zur Abschaltung noch an Ihrem alten Anschluss nutzen, danach am Kabel Deutschland Anschluss). Die Rechnungsstellung erfolgt erst ab Abschaltung des alten Anschlusses (max. 12 Monate).